Fitnessstudio: Keine Kündigung wegen bekannter Krankheit

Ist bei Abschluss des Vertrages mit dem Fitnessstudio eine Erkrankung bereits bekannt, kann darauf nicht bei Realisierung des Risikos eine fristlose Kündigung gestützt werden.

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.05.2015 - 30 C 2986/14 (20) -


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